Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen – Nationaler Aktionsplan
Am 15. Juni 2011 ist der Nationale Aktionsplan vom Bundeskabinett befürwortet worden. Er ist über viele Monate vom Focal Point gemeinsam mit den zuständigen Ressorts der Bundesregierung, den Ländern und Kommunen und unter größtmöglicher Beteiligung von Menschen mit Behinderung, ihren Verbände und Institutionen, sowie einem breiten Kreis weiterer interessierter staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure entwickelt worden. Der Aktionsplan hat eine Laufzeit von 10 Jahren (bis 2020), wird jedoch während dieser Zeit kontinuierlich weiterentwickelt und aktualisiert. In die Weiterentwicklung und die Kontrolle der Umsetzung des Aktionsplans wird die Zivilgesellschaft ebenfalls aktiv eingebunden.
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